Urheberrecht und Nutzungsrecht
Wenn man sich mit den Themen Urheberrecht und Nutzungsrecht beschäftigt, hat man recht schnell begriffen, dass “fremdes Material” quasi unantastbar ist. So haben wir bei R5M und sehr früh mit diesen Themen beschäftigt, um auf der rechtlich sicheren Seite zu sein/bleiben. Durch die eigene Musikproduktion sind wir hier besonders vorsichtig geworden und können hier auf bei Bedarf, gerne Tipps und Empfehlungen geben.
Kleines Beispiel: ein Kunde möchte ein Video auf seiner Webseite veröffentlichen, bei dem ein “Radio-Hit” die Musikuntermalung liefert.
Kein Problem! Denn man muss “nur” die richtigen Formulare bei der GEMA digital ausfüllen – danach bekommt man die Kosten für eine gewisse Laufzeit und schon kann es losgehen. Das entsprechende Video kann dann beispielsweise bei YouTube hochgeladen und dann auf der eigenen Seite, datenschutzkonform, eingebettet werden.
Beim Thema Nutzungsrechte liefert die Allianz deutscher Designer eine Printausgabe: AGD Vergütungstarifvertrag Design (AGD/SDSt).
Hier wird anhand von sogenannten Nutzungsfaktoren, die Nutzungsvergütung ermittelt. Durch unsere jahrelange Tätigkeit haben wir sehr oft Designer und Agenturen getroffen, die überhaupt nicht auf dieses Thema eingehen. Das darf natürlich nicht sein, denn der Kunde soll entscheiden können, in welchem Umfang ein gewisses Produkt oder ein erbrachte, kreative Leistung genutzt werden soll. Einfach, ausschließlich, regional, national, etc.
Auf der Seite des AGD finden Sie auch mehr Informationen zu dem Ganzen.