Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Werbeagentur Radar Five Media, Charles Kuzmanovic.
Die nachfolgenden AGB gelten für alle der Werbeagentur Radar Five Media erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht widersprochen wird. Jegliche Abweichung bedarf der Schriftform.

1. URHEBERRRECHT UND NUTZUNGSRECHT
1.1 Jeder Auftrag, der Radar Five Media erteilt wird, ist ein Urheberwerkvertrag.
1.2 Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz neuester Fassung. Ein Vertragsabschluss liegt erst dann vor, wenn ein schriftlicher Auftrag des Kunden vorliegt, und dieser von Radar Five Media bestätigt wird. Radar Five Media ist berechtigt den Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen zu verweigern.
1.3 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Radar Five Media, weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Radar Five Media, einen Schadensersatz in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.
1.4 Radar Five Media überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
1.5 Radar Five Media hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden.
Eine Verletzung des Rechtes auf Namensnennung berechtigt Radar Five Media zum Schadensersatz.
1.6 Vorschläge des Auftraggebers oder seiner sonstigen Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

2. VERGÜTUNG
2.1 Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die ohne die gesetzliche Umsatzsteuer zu zahlen sind, da §19 der Kleinunternehmerregelung zur Anwendung kommt.
2.2 Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die zweckgebundene Nutzung.
2.3 Werden die Entwürfe zu einem späteren Zeitpunkt, oder in einem größeren Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist Radar Five Media berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
2.4 Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die Radar Five Media für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

3. FÄLLIGKEIT DER VERGÜTUNG
3.1 Die Vergütung ist spätestens 10 Tage nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über einen längeren Zeitraum, oder erfordert er von Radar Five Media hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 50% der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung und 50% nach Ablieferung.
3.2 Bei Zahlungsverzug kann Radar Five Media Verzugszinsen von 5% bei Privat- bzw. 8% bei Unternehmen, über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank verlangen. Bei Ratenzahlungsvereinbarung wird mit dem Nichtzahlen einer Rate der gesamte Rechnungsrestbetrag sofort fällig.

4. SONDERLEISTUNGEN, NEBEN – & REISEKOSTEN
4.1 Sonderleistungen, wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach dem Zeitaufwand gesondert berechnet.
4.2 Radar Five Media ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber erteilt Radar Five Media mit dem Auftrag die entsprechende Vollmacht.
4.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von Radar Five Media abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, Radar Five Media im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
4.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Filmen, Zwischenaufnahmen, Reproduktion, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
4.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, hat der Auftraggeber zu erstatten.

5. EIGENTUMSVORBEHALT
5.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
5.2 Diese sind daher spätestens 14 Tage nach Auftragsende unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust, hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
5.3 Die Versendung der Arbeiten und von Vorlagen erfolgt auf Gefahr und auf Rechnung des Auftraggebers.
5.4 Radar Five Media ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die per Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe dieser Computerdaten, so ist dieses gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat Radar Five Media dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Zustimmung von Radar Five Media geändert werden.

6. KORREKTUR, PRODUKTIONSÜBERWACHUNG UND BELEGMUSTER
6.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung sind Radar Five Media Korrekturmuster vorzulegen.
6.2 Die Produktionsüberwachung durch Radar Five Media erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist Radar Five Media berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Radar Five Media haftet nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
6.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber Radar Five Media 10 bis 20 einwandfreie, ungefaltete Belege unentgeltlich. Radar Five Media ist weiterhin berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

7. HAFTUNG & INHALTE
7.1 Radar Five Media verpflichtet sich, den erteilten Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Layouts und Filme etc. sorgfältig zu behandeln. Radar Five Media haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
7.2 Radar Five Media verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet die Agentur für ihre Erfüllungsgehilfen nicht.
7.3 Sofern Radar Five Media notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der Agentur. Radar Five Media haftet nur für eigenes Verschulden und für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
7.4 Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen und Reinzeichnungen durch den Auftraggeber über-nimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
7.5 Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jegliche Haftung der Agentur.
7.6 Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet Radar Five Media nicht.
7.7 Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich bei Radar Five Media geltend zu machen. Nach Ablaufen dieser Frist gilt das Werk als mangelfrei angenommen.
7.8 Lieferstörungen aufgrund von höherer Gewalt hat Radar Five Media nicht zu vertreten. Der Kunde kann aus diesem Grunde keine Minderung beanspruchen.
7.9 Der Kunde ist für den Inhalt seiner Aufträge selbst verantwortlich. Mit Erteilung des Auftrages sichert der Kunde zu, nicht gegen geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland oder international anerkannte Regeln des Völkerrechtes (zum Beispiel Volksverhetzung, Diskriminierung aufgrund von Hautfarbe, Rasse, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung) zu verstoßen bzw. zu einem derartigen Verstoß aufzufordern.

8. GESTALTUNGSFREIHEIT UND VORLAGEN
8.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Radar Five Media behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
8.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Radar Five Media eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann Radar Five Media auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehen-den Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
8.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der Radar Five Media übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Radar Five Media von Ersatzansprüchen Dritter frei.

9. DATENSCHUTZ
9.1 Der Kunde ist damit einverstanden, dass persönliche Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen von Radar Five Media gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweckes erforderlich ist.

10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
10.1 Ergänzungen und/oder Änderungen dieses Vertrages einschließlich dieser Bestimmungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Regelungen dieser Geschäftsbedingungen nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechchen, treten die hierfür vorgesehenen gesetzlichen Bestimmungen in Kraft. Die nicht betroffenen Regelungen bleiben hiervon unberührt.
10.2 Erfüllungsort für alle Leistungen von Radar Five Media ist 82538 Geretsried.
Gerichtsstand ist Wolfratshausen.
Stadt Geretsried, 01. November 2008
Allgemeine Geschäftsbedingungen
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